KONZEPT
Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung von 1995 höhere Anforderungen an ein Gebäude. Die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und die Anforderungen an Heizungsanlagen werden in der EnEV zusammengefasst. Man fragt jetzt nicht mehr nach dem maximal zulässigen Jahres- Heizwärmebedarf sondern nach dem tatsächlichen Energieeinsatz, dem Jahres- Primärenergiebedarf bezogen auf die Gebäudenutzfläche. Um diese energetischen Qualitäten von Gebäuden transparent zu machen, wird für Neubauten ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.

Deshalb bieten wir den Bauherren auf Wunsch eine Energieberatung an. Hier kann dann analysiert werden, inwieweit Maßnahmen der Haus- und Bautechnik den Primärenergiekennwert beeinflussen. Dabei ist es wichtig, die zu erwartenden Betriebskosten, sowie die Gesamtkostenbelastung (Betriebs- und Kapitalkosten) genau zu untersuchen.